Aktuelles


In unserem Kundenbereich haben wir eine Negativ-Liste der Geräte hinterlegt, die den Anforderungen der neuen Ultraschall-Vereinbarung nicht entsprechen.

Hier gelangen Sie zu dieser Liste...
 Neue Ultraschall-Vereinbarung tritt am 1. April 2009 in Kraft

Die Sonographie ist deutschlandweit das am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren und gängiger Bestandteil der erweiterten klinischen Untersuchung. Sie ist problemlos verfügbar, basiert auf dem Einsatz nichtionisierender Strahlen und unterliegt im Gegensatz zu anderen Schnittbildverfahren keinen patientenbezogenen Kontraindikationen. Zudem erlaubt die kontinuierliche Bildgebung in Echtzeit die Beantwortung morphologischer und funktioneller Fragestellungen.

Die bisherige Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik aus dem Jahr 1993 wurde vor dem Hintergrund der medizinisch-technischen Entwicklung der vergangenen 15 Jahre, zwischenzeitlicher Änderungen der Weiterbildungsordnung und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes neu gefasst. Sie berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Ergebnissen bisheriger Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie neuerer wissenschaftlicher Studien. Die Neufassung tritt zum 1. April 2009 in Kraft und trägt den Hinweisen Rechnung, dass neben einer vollständigen und angemessenen Dokumentation der Untersuchungen eine regelmäßige Überprüfung der alterkorrelierten Leistungsfähigkeit eines Ultraschallgeräts ein Optimierungspotenzial dieses wichtigen diagnostischen Verfahrens erwarten lässt.

In der Neufassung sind differenzierte, dem Stand der medizinischen Kenntnisse entsprechende Mindestvorgaben für alle Anwendungsbereiche (Organbereich, Altersgruppe der Patienten, technisches Verfahren) der Sonographie geregelt. Die bereits 2005 eingeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen für den besonders sensiblen Bereich der Säuglingshüfte werden fortgeführt.

Quelle: http://www.kbv.de/qs/Ultraschall.html
 




 Kinder/Diagnose von Brüchen
Ultraschall emanzipiert sich gegenüber Röntgen

Wenn es gilt, bei Kindern einen Knochenbruch zu untersuchen, greifen Ärzte immer häufiger zum Ultraschallgerät. Denn vor allem bei kleinen Patienten ergänzt und ersetzt die Sonografie die Röntgenuntersuchung sinnvoll. Nicht zuletzt verhindert sie die Belastung des Kindes durch Strahlen, resümiert die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) anlässlich einer aktuellen Untersuchung. Zu jedem Knochenbruch- auch bei Kindern - gehörte früher ein Röntgenbild. „Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Beschwerden oft unklar und der Ort des Knochenbruchs ist nicht immer gleich auszumachen", erläutert Professor Dr. med. Christian Arning, Vizepräsident der DEGUM aus Hamburg und Chefarzt der Asklepios-Klinik Hamburg-Wandsbek: „Statt große Bereiche des Skeletts zu röntgen, hat es sich deshalb bewährt, zunächst sonografisch die häufigsten Knochenbruchstellen abzusuchen." Wenn der Bruch entdeckt ist, könne dann falls nötig gezielt ein kleineres Röntgenbild aufgenommen werden. Bei unkomplizierten Brüchen, bei denen keine Operation notwendig ist, ist dies nach Ansicht von Professor Arning häufig verzichtbar. ,,Bei einigen häufigen Brüchen, etwa im Bereich der Rippen, wo es beim Röntgen zu Oberlagerungen von Knochen kommt, ist die Sonografie sogar überlegen", so Professor Dr. med. Gebhard Mathis, Ultraschallexperte aus Rankweil und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM). Die DEGUM bezieht sich damit auf eine Studie am Campus Kiel der Universität Schleswig-Holstein. Dort untersuchten Ärzte 653 verletzte Kinder sowohl durch Röntgen als auch mittels Ultraschall. Von 308 entdeckten Knochenbrüchen wurden 266 in beiden Untersuchungen nachgewiesen, 20 wurden ausschließlich im Ultraschall, 21 nur auf dem Röntgenbild entdeckt. In einem Fall, einem Bruch im Gesicht, musste eine Computertomografie angefertigt werden. Vorteil des Röntgens bleibt, dass der Arzt den Bruch auf den ersten Blick sieht. Bei der Ultraschalluntersuchung muss er langsam den Knochen abfahren. Das dauert etwas länger. „Unruhige Kinder müssen dann ein wenig Geduld haben, was für sie nicht immer leicht ist", so Prof. Arning. Doch die Sonografie entwickelt sich laut DEGUM stetig voran. Der nächste Schritt bestehe in der Untersuchung von Knochenbrüchen mittels 3-D-Ultraschall. In dieser hochauflösenden räumlichen Darstellung seien auch komplizierte Knochenbrüche übersichtlich erkennbar.
(Quelle: MT-Dialog 10/08)
 




 SonoBaby

Die KV Bayern erweitert aktuell ihr Qualitätssicherungsprogramm in der ambulanten Sonographie. Ab Oktober 2008 können alle bayerischen Gynäkologen freiwillig ihre Qualität im Bereich der Sonographie zur Schwangerschaftsdiagnostik nachweisen und zertifizieren lassen. Die KVB hat dieses Qualitätsprogramm ins Leben gerufen, um bayernweit exzellente Pränataldiagnostik garantieren zu können. Gegenwärtig (Stand: 13.08.2008) nehmen bereits die AOK, die BKK, die IKK und die LKK am Qualitätsprogramm teil. Die Vereinigung geht davon aus, dass sich in Kürze weitere Krankenkassen dem Programm anschließen werden.

Um als Arzt am Qualitätssicherungsprogramm "SonoBaby" teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Ultraschallgenehmigung der Anwendungsklasse VII für Gynäkologie und Geburtshilfe. Für eine Zertifizierung sind zusätzlich die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindeststandard Ihres eingesetzten Ultraschallgerätes: DEGUM Klasse 1
  • Wartungsverpflichtung/Wartungsnachweis des Ultraschallgerätesystems im Zweijahresrhythmus
  • Erfolgreich absolvierte internetbasierte Fachwissensprüfung im Fünfjahresrhythmus
mehr...                                                                                      (Quelle: KVB.de)




 KVB: Gute Resonanz auf Ultraschallqualitätsprogramm

München, 23. Mai 2008: Immer mehr Ärzte in Bayern beteiligen sich an dem Qualitätssicherungsprogramm Ultraschall (Sonographie) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Seit Beginn der Initiative im Sommer 2006 haben fast zwei Drittel aller Ärzte, die entsprechende Ultraschalluntersuchungen durchführen dürfen, die Qualitätsvorgaben der KVB erfüllt und ein Zertifikat erworben. Inzwischen erfolgen über drei Viertel der abgerechneten Leistungen für den Anwendungsbereich Abdomen (Bauchraum) durch zertifizierte Ärzte. Grundlage für die Zertifizierung sind der Nachweis entsprechenden Fachwissens im Rahmen einer Internet basierten Prüfung und die Vorhaltung eines modernen Ultraschallgeräts. „Von dem Erfolg dieses Programms profitieren vor allem Bayerns Patienten, denn die hohe Qualität in der Sonographie kann dazu beitragen, dass sich langwierige und belastende Folgeuntersuchungen erübrigen. Aber auch die meisten Ärzte haben inzwischen erkannt, dass die Qualität im zunehmenden Wettbewerb das wichtigste Kriterium für eine erfolgreiche Praxisführung ist“, so Dr. Axel Munte, Vorsitzender des Vorstands der KVB.
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oder Pressetext als PDF (16 KB)                                        (Quelle: KVB.de)
 




 IGeL: Karotis-Sonografie

Sie ist geeignet für Patienten ohne Beschwerden, die über den Zustand ihrer Gefäße Bescheid wissen möchten. Voraussetzung ist ein hochauflösendes Ultraschallgerät plus Gefäßsonde und Schallkopf mit 3,5 bis 7,5 MHz Frequenz. Damit wird die Karotis samt umliegenden Arterien abgefahren, Lumen sowie Bluttfluss bestimmt und an den Gefäßwänden nach Plaques gesucht.
Die Doppleruntersuchung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten, wofür im Normalfall bei einfachem GoÄ-Faktor 27,89 Euro abgerechnet werden. Hinzu kommen Gebühren für Beratung, Blutdruckmessung/ Auskultation, Befunbericht usw.


(Quelle: MTD 06/08)
 



 Neue Ultraschall-Vereinbarung kommt nicht 1. Juli 2008

Die ursprünglich für den 1. Juli 2008 angekündigte neue Vereinbarung von Qualitätssicherungs-maßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) wird nach Aussage der KBV wohl nicht rechtzeitig fertig. Zu viele Fragen insbesondere bzgl. technischer Parameter seien noch offen. Die Landes-KVen wurden hierüber bereits schriftlich informiert.
Der Entwurf, den die KV Bayern auf ihrer Internetseite zum Download bereitgestellt hat, sei fehlerhaft.

Als sicher gilt jedoch, dass die meisten Geräte, die etwa zehn Jahre oder älter sind, die künftigen Anforderungen nicht mehr erfüllen werden. So wird künftig für die meisten Anwendungen eine Signalverarbeitung mit einer Bittiefe von mindesten 8 Bit gefordert, was einer Graustufendifferenzierung von min. 256 entspricht. 

Ebenfalls wird bestätigt, dass es eine Übergangsfrist von voraussichtlich drei Jahren geben wird, innerhalb derer auch diese Geräte weiter betrieben und Sonographieleistungen abgerechnet werden können.
 




&

ZVEI

wollen

Ärzte für Ultraschall besser schulen
 DEGUM & ZVEI: Ärzte für Ultraschall besser schulen

Mit einer Qualitätsoffensive will die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) die Aus- und Weiterbildung von Ärzten verbessern. Bislang seien die Anforderungen an Ausbilder und Ctltraschallgeräte nicht klar genug definiert. Deshalb wolle man künftig mit den Landesärztekammern intensiver zusammenarbeiten, um die
Qualität der Ultraschalldiagnostik zu sichern. Damit Arzte noch besser mit der Technik umgehen können, arbeitet die DEGUM mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V (ZVEI) zusammen. So soll erreicht werden, dass Hersteller künftig besser über Geräte und deren Anwendung informieren. Dafür hat der ZVEI bereits
ein Schulungsprogramm für die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen entwickelt.
(Quelle: MT-Dialog 12/07)
 




fordert

Ultraschallscreening gegen plötzlichen Kindstod

 Ultraschallscreening gegen plötzlichen Kindstod

Mangelnder Blutfluss zum Gehirn kann den plötzlichen Kindstod verursachen. Dies haben Untersuchungen von Bamberger Ultraschallexperten an mehr als 14.300 Neugeborenen gezeigt. Auslöser der Minderdurchblutung ist häufig ein stark zur Seite gedrehter Kopf, wenn das Baby auf dem Bauch liegt. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) empfiehlt deshalb Ultraschall-Reihenuntersuchungen bei Säuglingen. Damit ließen sich gefährdete Kinder rechtzeitig erkennen und Fälle von plötzlichem Kindstod vermeiden. "Durch ein dopplersonografisches Screeningprogramm der Hirnbasisarterien könnten Risikokinder erkannt und die Inzidenz von SIDS gesenkt werden", sagt Professor Dr. med. Karl-Heinz Deeg von der Klinik für Kinder und Jugendliche des Klinikums Bamberg. Risikokinder mit krankhaftem Blutfluss könnten mit einem Herzatemmonitor überwacht
werden.
(Quelle: MT-Dialog 6/07)
 




weltweit die Nummer 1

(MT-Dialog 6/07)
 GE Healthcare weltweit die Nummer 1

Nach Angaben von Klein Biomedical Consultants (Anbieter von Markt- und Trendanalysen zum IJltraschallmarkt) war GE Healthcare 2006 mit einem Marktanteil von 43 Prozent weltweit der führende Anbieter von Ultraschall-Kompaktsystemen. Mehr noch: Harvey Klein, Präsident von Klein Biomedical prognostiziert in dem Report: „Wir erwarten, dass GE 2007 weltweit unumstrittener Marktführer wird und diese Position bis Ende der Prognoseperiode im Jahr 2009 hält." GE selbst nennt für 2006 mit Blick auf die weltweiten Absatzzahlen für kompakte GE-Ultraschallsysteme eine Summe von 174 Mio. US-Dollar. Das sei ein Plus von 74 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Laut Klein-Report liegt die weltweite Wachstumsrate für dieses Marktsegment bei 41 Prozent. Weltweit hat GE Healthcare allein im
4. Quartal 2006 mit Ultraschall-Kompaktgeräten einen Umsatz von 67,8 Mio. US-Dollar erzielt. Im US-Markt führte das Unternehmen mit dem Ultraschallsystem "Logiq e" 2006 den Markt für neue Kompaktgeräte mit einem Umsatz von 23 Mio. US-Dollar an, so der Klein-Report. Bis 2011 soll der Markt für Ultraschall-Kompaktgeräte nach Angaben von Klein Biomedical Consultants auf über eine Milliarde US-Dollar anziehen, bei einer jährlichen Wachstumsrate von 22 Prozent.
 



Zusatzvergütung Sonografie
 Nach langwierigen Verhandlungen ist es der KV Bayern gelungen, mit den bayerischen Krankenkassen eine Zusatzvergütung für qualitätsgesicherte abdominelle Sonografie zu vereinbaren.
Das bedeutet, dass diejenigen Vertragsärzten, die alle Voraussetzungen zur Teilnahme am QS-Programm der KVB erfüllt haben bereits im Quartal 4/2006 eine Zusatzvergütung i. H. v. 4,25 € pro erbrachter abdomineller Sonographie (GOP 33042) erhalten.
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Bis zu 30.000 Euro Starthilfe.
Foto: stock.xchng
 
 Gegen den Hausärztemangel im Osten
Zuschüsse für Praxisübernahmen in ländlichen Regionen

Ärzte, die in unterversorgten Gebieten Brandenburgs ambulant tätig werden, sollen künftig finanziell unterstützt werden. Das hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 18.07.2006 beschlossen, teilte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Brandenburg mit.
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Qualitätssicherung
 Die Qualitätssicherung der ambulanten Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine der originären Aufgaben der KVB. Detaillierte Regelungen stellen sicher, dass nur entsprechend erfahrene und qualifizierte Ärzte an der Versorgung teilnehmen.

Die KVB startet mit dem Qualitätssicherungsprogramm "Sonographie" eine weitere Qualitätssicherungsmaßnahme. Ab dem 01.07.2006 bietet sie allen Ärzten mit Genehmigung zur abdominellen Sonographie die Möglichkeit zur freiwilligen Zertifizierung an.
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Sonderpublikation
 Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden
Seit einigen Jahren vollzieht sich ein Wechsel der gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität in der ambulanten Medizin. Während früher die Qualität medizinischer Leistungen nur bei Schadens- und Komplikationsfällen rechtlich relevant war, sind die Anforderungen an die Qualität heute normativ geregelt und nachzuweisen. In dem Zusammenhang werden Arztpraxen immer häufiger mit Überwachungen und Inspektionen durch staatliche Behörden konfrontiert. Diese Broschüre soll einen Überblick über die gegenwärtige Rechtslage geben.
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Download der Broschüre (PDF 519 kB)

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2 x in Baden-Württemberg


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Fasanenweg 17
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